AGBs

1.Aufklärung und Empfehlungen

1.1 Mountain Tennis und deren Trainer können die medizinische Eignung des Kunden nicht feststellen. Daher wird empfohlen, sich vor der Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das medizinische Risiko trägt allein der Kunde.

1.2 Sowohl die Anreise als auch die Abreise zum Training geschehen auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle vor, während und nach dem Training kann keine Haftung übernommen werden. Mountain Tennis empfiehlt daher eine private Unfallversicherung abzuschließen.

1.3 Mountain Tennis hat Einsicht auf die angegebenen Daten und außerdem die Erlaubnis, trainingsrelevante Informationen intern (u.a. an den örtlichen Tennisverein im Zuge einer unentgeltlichen Nutzung der Tennisplätze bzgl. einer Mitgliedschaft) weiter zu geben.

2.Vertragsverhältnis

2.1. Das Vertragsverhältnis bzw. Training wird je nach schriftlicher bzw. mündlicher Vereinbarung auf eine Stunde Einzeltraining, einen Sommerblock von Mai bis September bzw. einen Winterblock von Oktober bis März abgeschlossen.

2.2. Das Vertragsverhältnis bzw. Training kann von Mountain Tennis aufgelöst werden, wenn: a) der Kunde mit einem Beitrag in Verzug geraten ist. b) die weitere Zusammenarbeit aus Gründen, die ausschließlich beim Kunden gelegen sind, unzumutbar ist.

2.3 Mit der Anmeldung zum Training ist das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Mountain Tennis noch nicht gültig. Erst nach Einteilung in den entsprechenden Gruppen tritt der Vertrag in Kraft.

3.Training

3.1 Das Fernbleiben von Trainingseinheiten aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. wird nicht berücksichtigt und in Rechnung gestellt. Des Weiteren ist es möglich, fehlende Einheiten (Krankheit, Urlaub etc.) in einer anderen Gruppe (falls vorhanden) nachzuspielen. Das Matchtraining kann nicht nachgespielt werden. Bei einer Verletzung welche keinen Wiedereinstieg in den laufenden Sommerblock bzw. Winterblock zulässt tritt folgende Regelung in Kraft: 

a: Passiert die Verletzung im 1. Drittel des Trainingsblockes werden zwei Drittel rückerstattet.

b: Passiert die Verletzung im 2. Drittel des Trainingsblockes wird ein Drittel rückerstattet.

c: Passiert die Verletzung im 3. Drittel des Trainingsblockes kann keine Rückerstattung erfolgen.

Bei solch einer Verletzung im Winterblock ist keine Rückerstattung des Hallenbeitrag möglich.

3.2 Jedes ausgefallene Training (Krankheit, Fortbildung des Trainers) wird nachgespielt oder durch einen Gutschein kompensiert

3.3 Das Gruppentraining sowie der Leistungszweig „MIT“ sind verbindlich von Mai bis September bzw. von November bis März. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Training bzw. aus der Pauschale ist nicht vorgesehen.

3.4 An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Sollte dies zweimal in einem Monat passieren, wird ein Ersatztraining organisiert

4.Kosten

4.1 Die Kosten für das Gruppentraining werden in zwei Teilrechnungen an den jeweiligen Verein bzw. an die jeweilige Person in Rechnung gestellt. Die erste Teilrechnung vom Sommerblock im Mai und die zweite im Juli.

4.2 Der monatliche Beitrag im Leistungszweig „MIT“ ist jeweils im Nachhinein am Anfang des folgenden Monats nach Rechnungslegung innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den abgehaltenen Stunden von Mountain Tennis und nicht an der Anzahl der teilgenommenen Stunden von Seiten des Kunden.

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